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Ferienjob, Praktikum oder Minijob – was Schüler wissen sollten

 Ob im Supermarkt, im Eiscafé oder beim Ferienlager – viele Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln oder das Taschengeld aufzubessern. Dabei stellen sich oft Fragen zu Steuern und Versicherungsschutz. Wer ein paar Regeln kennt und beachtet, kann unbeschwert die Haushaltskasse aufbessern:

Ferienjob, Praktikum oder Minijob – wo liegt der Unterschied?
Ferienjob
Ein Ferienjob ist eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Diese darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Das Einkommen ist meist steuerfrei, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Praktikum
Bei einem Schülerpraktikum im Rahmen der Schulzeit (z. B. als Pflichtpraktikum) besteht gesetzlicher Unfall­ver­si­che­rungsschutz über die Schule. Anders bei freiwilligen Praktika in den Ferien: Hier hängt der Versicherungsschutz vom Betrieb und dem Status des Praktikums ab. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, wie der Schutz geregelt ist.

Minijob
Bei einem Minijob (450- bzw. 538-Euro-Job) besteht zwar eine Rentenversicherungspflicht, von der sich Schüler aber befreien lassen können. In der Regel sind auch hier keine Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung fällig, solange die Schule weiterhin besucht wird.

Wer versichert was – und wann?
Unfall­ver­si­che­rung
Während des Schulpraktikums oder bei Tätigkeiten im Rahmen eines Ferienjobs greift in der Regel die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung – aber nur bei Unfällen während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit. Private Wege oder Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst. Deshalb kann eine private Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll sein, um Lücken der gesetzlichen Absicherung zu schließen.

Haft­pflichtversicherung
Ein Missgeschick ist schnell passiert – und wenn beim Ferienjob oder Praktikum versehentlich etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, kann das teuer werden. Hier sind Schüler meist über die private Haft­pflicht der Eltern mitversichert. Denoch lohnt sich ein Blick in die Bedingungen, damit Leistungsumfänge ausreichen und auf dem neuesten Stand sind.

Kranken­ver­si­che­rung
Schüler bleiben über die Familienversicherung krankenversichert, solange sie unter 25 sind und keine hauptberufliche Beschäftigung aufnehmen. Bei freiwilligen Praktika oder Jobs mit intensiver Arbeitszeit (mehr als 20 Stunden/Woche) endet meist die kostenlose Familienversicherung. Es sollte im Vorfeld auf jeden Fall geklärt werden, ob eine Pflicht zur eigenen Versicherung besteht oder Ausnahmen für vorübergehende Tätigkeiten (in den Ferien) möglich sind.

Checkliste für Schüler und Eltern

  • Status klären: Ferienjob, Praktikum oder Minijob – je nach Art gelten unterschiedliche Regeln.
  • Versicherungsnachweis einholen: Arbeitgeber oder Schule sollten belegen können, wie Schüler versichert sind.
  • Haft­pflicht prüfen: Deckt die bestehende Police Schäden während des Ferienjobs ab?
  • Unfallschutz ergänzen: Freizeitunfälle sind über die gesetzliche Absicherung nicht abgedeckt.
  • Gesetzliche Grenzen beachten: Max. 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr bei kurzfristiger Beschäftigung.

Ein Ferienjob bringt wertvolle Erfahrungen – und nicht zuletzt das erste eigene Geld. Wer frühzeitig an den passenden Schutz denkt, ist auch für unerwartete Zwischenfälle gewappnet. Und wer später ins Berufsleben startet, kennt schon die wichtigsten Spielregeln rund um Versicherungen und Finanzen.




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